Strom

Neuerungen beim Stromanbieterwechsel

Lieferantenwechsel in 24 Stunden – Neuerungen bei Umzug und Wechsel

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromanbieter in Kraft. Der sogenannte Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist in der EU-Richtlinie 2019/944 festgelegt. Ab dem 6. Juni 2025 können Sie somit Ihren Stromvertrag nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Wollen Sie umziehen oder Ihren Anbieter wechseln, müssen Sie dies künftig rechtzeitig Ihrem Energieversorger mitteilen – mindestens 14 Tage im Voraus. Rückwirkende Ummeldungen und Kündigungen sind dann auch in Ausnahmefällen nicht mehr zulässig.

Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin.

Stromzähler ist zusehen und eine Hand zeigt auf die Abnahme.
© istockphoto.com ©Charday Penn

Marktlokations-Identifikationsnummer

Ein wichtiger Teil der neuen Richtlinie ist die Verwendung der sogenannten Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID genannt.

Die MaLo-ID ist eine Kennung, die jede Verbrauchsstelle im Strom- und Gasnetz eindeutig identifiziert. Sie besteht aus elf Ziffern und ist vergleichbar mit einer Adresse, die es Energieversorgern und Netzbetreibern ermöglicht, Ihre Verbrauchsstelle genau zuzuordnen.

Die MaLo-ID ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf von Umzügen und Anbieterwechseln. Sie sorgt dafür, dass Ihr Energieverbrauch korrekt erfasst und abgerechnet wird.

Bleibt die MaLo-ID bei einem Umzug gleich?

Nein, es gilt: neue Adresse = neue MaLo-ID. Ziehen Sie um, gilt für Sie die MaLo-ID Ihrer neuen Wohnung oder Ihres neuen Hauses.

    Musterrechnung MALO

    Wo finde ich die MaLo-ID?

    Es gibt mehrere Wege, um Ihre MaLo-ID herauszufinden:

    1. Am schnellsten finden Sie die MaLo-ID auf Ihrer aktuellen Strom- oder Gasrechnung. Dort ist sie im oberen Bereich der Rechnung aufgeführt.
    2. Vertragliche Unterlagen: In den Unterlagen, die Sie bei Vertragsabschluss von uns erhalten haben, ist die MaLo-ID ebenfalls verzeichnet. Sie können dazu auch den Onlineservice nutzen. Nach dem Einloggen finden Sie unter Ihren Vertragsdaten die MaLo-ID.
    3. Eigentümer*in/Vermieter*in: Wenn Sie die MaLo-ID bei Ihren Unterlagen nicht finden, können Sie sie auch beim Eigentümer*in / Vermieter*in Ihrer Wohnung erfragen.

    Das sollten Sie bei Ihrem Umzug beachten

    Planen Sie einen Umzug? Wir freuen uns darauf, Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit Strom zu versorgen. Da Sie ab Juni 2025 Ihren Aus- und Einzug nur noch in die Zukunft melden können, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig darüber informieren – mindestens 14 Tage im Voraus. Dies können Sie beispielsweise ganz einfach hier erledigen. 

    Auch wenn Sie Ihren Vertrag in die neue Wohnung mitnehmen wollen, geben Sie uns bitte mindestens 14 Tage im Voraus Bescheid, damit die Ummeldung reibungslos funktioniert.

    • Ein Raum mit Kartons und Möbeln. Im Vordergrund steht eine Zimmerpflanze.

      Was passiert, wenn ich meinen Auszug nicht rechtzeitig melde?

      Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig bei Ihrem Energieversorger melden, läuft Ihr Vertrag weiter und Sie tragen dafür die Kosten. 

    • Junge Frau liegt mit dem Laptop auf dem Teppich und strahlt zufrieden.

      Wann und wie melde ich meinen Zählerstand?

      Aufgrund der neuen Fristen liegt Ihnen zum Zeitpunkt der Ummeldung der aktuelle Zählerstand noch nicht vor. Diesen können Sie bequem hier nachmelden – Zählerstand melden.

    Zusammengefasst bedeutet das für Sie:

    1. Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher.

    2. Die An- und Abmeldung ist nur in die Zukunft möglich.

    3. Beachten Sie Ihre individuellen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

    4. Geben Sie Ihre MaLo-ID immer an.

    Was ist mit Erdgas?

    Melden Sie sich auch für Erdgas rechtzeitig um, mindestens 14 Tage im Voraus. Andernfalls läuft Ihr Vertrag weiter und Sie tragen dafür die Kosten.

      Erklärt an einem Beispiel

      Wenn Sie am 1. Juli 2025 in Ihre neue Wohnung ziehen, müssen Sie uns darüber bereits 14 Tage im Voraus informieren. Melden Sie uns den Einzug für Ihre neue Wohnung aber erst einige Tage später, zum Beispiel am 7. Juli 2025, können wir den Einzug nur in die Zukunft einstellen – nicht mehr rückwirkend zum 1. Juli 2025. Diese Frist gilt auch für den Auszug aus Ihrer alten Wohnung. 

      Rentnerpaar sitzt auf dem Sofa. Der Mann hält Dokument in seiner Hand, die Frau schaut auf den Laptop.
      © istockphoto.com ©fizkes

      Wozu die neue Regelung?

      Die neue EU-Regelung soll den Energiemarkt in Europa vereinheitlichen und modernisieren. Ziel ist es, dass alle EU-Länder nach denselben Standards arbeiten, um den Energiehandel zu erleichtern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

        FAQ

        Ausgezeichnet für unsere Region

        Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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