Erdgas

Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung einfach erklärt.

Alle privaten Haushalte haben Anspruch auf die Versorgung mit Energie. Das ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz definiert.

Demnach werden Haushalte in der Grund- und Ersatzversorgung mit Gas beliefert – und zwar vom sogenannten Grund- und Ersatzversorger, dem Energie-Anbieter mit den meisten Kund*innen in Ihrem Netzgebiet.

Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass Verbraucher*innen jederzeit mit Energie versorgt werden. Auch dann, wenn ein Energieanbieter die Belieferung einstellt. Dies ist in der heutigen Situation wichtiger denn je. In diesem Fall werden die Kund*innen des Anbieters in die Ersatzversorgung aufgenommen.

Was passiert, wenn ein Energieversorger einer Kundin / einem Kunden kündigt?

Verbraucher*innen, deren Energievertrag gekündigt wurde, werden zuerst in die Ersatzversorgung aufgenommen. Damit bleibt eine weitere Versorgung mit Energie gewährleistet. Aus der Ersatzversorgung können sie jederzeit zu einem neuen Energieversorger wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung werden sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Wichtig zu wissen: In der Ersatzversorgung können die Preise zum 1. und 15. eines Monats (ohne Ankündigungsfrist, ohne Preisanpassungsschreiben und nur mit Veröffentlichung auf der Website) und in der Grundversorgung zum 1. eines Monats angepasst werden.

Wer ist mein Grund- und Ersatzversorger?

Grund- und Ersatzversorger ist der Energieanbieter mit den meisten Kund*innen in einem Netzgebiet. In der Regel sind dies lokale Stadtwerke oder regionale Flächenversorger. eins ist für das Medium Gas Grund- und Ersatzversorger für große Teile von Südwestsachsen.

Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur.

Finden Sie Ihren passenden Erdgastarif

Familie sitzt am Tisch und isst Pfannkuchen
© istockphoto.com ©WavebreakMediaMicro

Tarifinformation Grundversorgung

Für die Energiebelieferung mit Erdgas in unserem Grundversorgungsgebiet finden Sie im folgenden die aktuellen Preise zu unserem Grundversorgungstarif einserdgas Basis.

Strom- und Gaspreisbremse

  • Steckdose mit Strommessgerät
    © eins

    Entlastung beim Strompreis

    Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Strompreisbremse eingeführt. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Alles Wissenswerte rund um die Preisbremse für Strom lesen Sie auf unserer Website.

  • Kleine Katze liegt auf der warmen Heizung

    Entlastung beim Gaspreis

    Parallel zur Strompreisbremse hat die Bundesregierung eine Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Alle Informationen rund um die Preisbremse für Gas und Wärme finden Sie auf der folgenden Seite.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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