Strom

Die Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung - Was ist das?

Alle privaten Haushalte haben das Recht, mit Strom versorgt zu werden, wie im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt.

Die Grund- und Ersatzversorgung bezieht sich auf die Belieferung von Haushalten mit Strom durch den Grund- und Ersatzversorger - den Energieanbieter mit den meisten Kunden in Ihrem Netzgebiet.

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher jederzeit mit Strom versorgt werden, selbst wenn ein Energieversorger die Belieferung einstellt. In solchen Fällen werden die Kunden des Anbieters in die Ersatzversorgung aufgenommen.

Was passiert, wenn ein Energieversorger einer Kundin / einem Kunden kündigt?

Verbraucher*innen, deren Energievertrag gekündigt wurde, werden zuerst in die Ersatzversorgung aufgenommen. Damit bleibt eine weitere Versorgung mit Energie gewährleistet. Aus der Ersatzversorgung können sie jederzeit zu einem neuen Energieversorger wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung werden sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Wichtig zu wissen: In der Ersatzversorgung können die Preise zum 1. und 15. eines Monats (ohne Ankündigungsfrist, ohne Preisanpassungsschreiben und nur mit Veröffentlichung auf der Website) und in der Grundversorgung zum 1. eines Monats angepasst werden.

Wer ist mein Grund- und Ersatzversorger?

Grund- und Ersatzversorger ist der Energieanbieter mit den meisten Kund*innen in einem Netzgebiet. In der Regel sind dies lokale Stadtwerke oder regionale Flächenversorger. eins ist für das Medium Strom Grund- und Ersatzversorger für Chemnitz.

Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur.

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Älteres Paar sitzt auf einer Couch und schaut auf ein Laptop.
© istockphoto.com ©fizkes

Strom- und Gaspreisbremse

  • Steckdose mit Strommessgerät
    © eins

    Entlastung beim Strompreis

    Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Strompreisbremse eingeführt. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Alles Wissenswerte rund um die Preisbremse für Strom lesen Sie auf unserer Website.

  • Entlastung beim Gaspreis

    Parallel zur Strompreisbremse hat die Bundesregierung eine Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Alle Informationen rund um die Preisbremse für Gas und Wärme finden Sie auf der folgenden Seite.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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