Gas- und Wärmepreisbremsen
Staatliche Entlastungen beim Gas- und Wärmepreis
Allgemeine Informationen zur Preisbremse
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 die Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Durch die Preisbremsen werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
Einfach erklärt funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für
80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.
So erhalten Sie die Entlastung:
- Die Preisbremsen traten März 2023 in Kraft, wirkten aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
- Durch die staatlichen Entlastungen reduzierte sich Ihr Abschlagsbetrag seit März 2023.
- Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 wurden bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt.
Alle Kund*innen haben einen Brief mit ihrem auf Basis der Preisbremse berechneten Entlastungsbetrag erhalten. Sie sind sich unsicher, schauen Sie am besten im Online Service direkt nach.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Preisbremse
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Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.