Gas- und Wärmepreisbremsen

Staatliche Entlastungen beim Gas- und Wärmepreis

Aktuelle Informationen

Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel das Ende der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme bekanntgegeben. Damit wird ab dem 1. Januar 2024 Ihr Energiepreis nicht länger durch staatliche Zuschüsse begrenzt.

Liegt Ihr Energiepreis ab 1. Januar 2024 unterhalb der bisherigen Preisbremse, ändert sich für Sie nichts. Falls Ihr Energiepreis über der Preisbremse liegt, entfällt ab 1. Januar 2024 der Entlastungsbetrag aus der Preisbremse. 

Allgemeine Informationen zur Preisbremse

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 die Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Durch die Preisbremsen werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.

Einfach erklärt funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für 

80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.

So erhalten Sie die Entlastung: 

  • Die Preisbremsen traten März 2023 in Kraft, wirkten aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
  • Durch die staatlichen Entlastungen reduzierte sich Ihr Abschlagsbetrag seit März 2023.
  • Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 wurden bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt.

 

Alle Kund*innen haben einen Brief mit ihrem auf Basis der Preisbremse berechneten Entlastungsbetrag erhalten. Sie sind sich unsicher, schauen Sie am besten im Online Service direkt nach.

Ihre Erdgas-Rechnung schnell erklärt

Beispielrechnung

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 8ct/kWh auf 22ct/kWh innerhalb von 12 Monaten fast verdreifacht. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch auf 12ct/kWh. Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (12ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000kWh erhält sie somit für 80% − also 12.000kWh − eine Entlastung von 10ct/kWh. 

Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200€.

 

 

 

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