
Wärme
Förderungen für Ihre Heizung


Als umweltbewusster Privatkunde stehen Sie vor einer Vielzahl an Möglichkeiten, wenn es um die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage geht. Dabei sollte Ihr Fokus nicht nur auf der Verbesserung Ihrer Energieeffizienz liegen, sondern auch auf möglichen Förderungen für Heizungsanlagen.
Dadurch können Sie erheblich bei den Kosten für die Anschaffung und Installation von umweltfreundlichen Heizsystemen sparen. Also senken Sie Ihre Kosten, steigern Sie Ihre Energieeffizienz und schonen Sie die Umwelt.
eins-Heizungsbonus
Jetzt modernisieren und künftig bei den Heizkosten sparen.
eins unterstützt Sie beim Austausch Ihrer alten Heizung in ein neues, modernes und umweltfreundlicheres Gerät. Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Hybridanlage über eins kaufen und installieren lassen, erhalten Sie einen Heizungsbonus von mindestens 750 Euro (brutto).
Auch für die Modernisierung Ihrer Heizung über einen selbstgewählten Fachbetrieb können Sie einen eins-Heizungsbonus erhalten. In welchen Fällen Sie einen Förderbetrag von eins erhalten können, ist in der folgenden Tabelle abzulesen. In den dazugehörigen Infoblättern finden Sie zusätzliche, wichtige Informationen.
Übrigens: Bei Installation einer Heizung der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS erhöht sich der Zuschuss für die Heizungserneuerung mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers um mehrere Hundert Euro (brutto).
Die Bonusbeträge von Vaillant, Brötje und Junkers werden bei einer Heizungserneuerung einmalig pro installiertem Brennwertgerät gewährt. Als Nachweis gilt die jeweilige Herstellernummer. Eine Doppelvergütung im Rahmen anderer Aktionen dieser Gerätehersteller ist ausgeschlossen. Es wird der Bezug von zugehörigem Regelungs-, Anschluss- und Abgaszubehör des jeweiligen Geräteherstellers vorausgesetzt.
Auszahlung des Förderbetrages für: | Höhe des Förderbetrages | Infoblatt (pdf-Download unten) |
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Einbau einer Wärmepumpenheizung außerhalb unseres Partnernetzwerks | bis zu 450 € brutto | Infoblatt "Wärmepumpe fremdverbaut" |
Einbau einer hybriden Heizungsanlage außerhalb unseres Partnernetzwerks | bis zu 650 € brutto | Infoblatt "Hybridgerät fremdverbaut" |
Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung | bis zu 300 € brutto | Infoblatt "Heizungsumstellung Gasbrennwerttherme" |
Gebäudeenergiegesetz 2024: Veränderungen für Heizungssysteme und Förderungen
Das Gebäudeenergiegesetz, welches ab dem 1. Januar 2024 wirksam wird, bringt bedeutende Veränderungen für Eigentümer und Mieter. Besonders im Bereich der Heizungssysteme von Gebäuden sind umfangreiche Anpassungen geplant. Ab 2024 sollen alle neuen Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Privatkunde? Wie können Sie von staatlichen Förderungen profitieren? Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zum Thema Heizungsförderung und staatliche Unterstützung.
In Großstädten mit einer Einwohnerzahl über 100.000 wird die 65%-Regelung für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erst ab dem 1. Juli 2026 wirksam. In kleineren Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt diese Regelung sogar erst ab dem 1. Juli 2028 in Kraft.
Falls einzelne Kommunen in der Zwischenzeit auf Basis des noch in Vorbereitung befindlichen Wärmeplanungsgesetzes einen kommunalen Wärmeplan aufstellen, gelten spezielle Bedingungen: Sollte gemäß Wärmeplan für bestimmte Gebiete innerhalb der Kommune festgelegt werden, dass dort keine Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz vorgesehen ist, wird die 65%-Regelung für neue Heizungsanlagen einen Monat später wirksam.
Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 installiert werden, dürfen bis zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, spätestens jedoch bis 2028, zu 100 % mit fossilen Energien betrieben werden.
Sofern der kommunale Wärmeplan ein Wärme- oder Wasserstoffnetz für das entsprechende Gebiet vorsieht, bleibt diese Regelung bis zur Anbindung an das Netz bestehen. Ist kein solches Netz im Wärmeplan vorgesehen, muss der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung ab 2029 schrittweise erhöht werden oder durch die Nachrüstung auf ein Hybrid-System muss die 65%-Regelung erfüllt werden.
Ein Nachweis gemäß DIN EN 18599 kann die Erfüllung der vorgegebenen Anforderungen bestätigen. Dieser Nachweis kann beispielsweise von einem Energieberater erstellt werden.
Darüber hinaus gibt es vereinfachte Möglichkeiten zur Erfüllung, wie etwa die Installation einer Wärmepumpe, einer Hybrid-Wärmepumpe, eines Fernwärmeanschlusses oder einer Holzheizung, für die keine solche Nachweispflicht besteht. Alle betroffenen Parteien haben eine Frist von fünf Jahren zur Erfüllung dieser Anforderungen.
Sollte eine bestehende Heizung ersetzt werden, kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren eine Heizung installiert werden, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basiert. Nach Ablauf dieser Frist muss diese entweder durch eine Alternative ersetzt oder durch eine ausreichend dimensionierte erneuerbare Komponente erweitert werden. Diese Ausnahmeregelung ist nicht nur auf Havariefälle begrenzt.
Bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte, beispielsweise aufgrund von finanziellen oder persönlichen Umständen, ist es möglich, von der Einhaltung der 65%-Anforderung abzusehen. Bei der ökonomischen Bewertung sollten die Preisentwicklung der Energieressourcen, einschließlich der CO2-Preise, berücksichtigt werden.
Thüga Digitalkompass zum Gebäudeenergiegesetz
Erfahren Sie mehr über Ihre Wohn-/Heizungssituation und erhalten Sie Informationen, wie es mit ihrer Heizung weitergeht.
Staatliche Förderung für Heizungsanlagen
Die Bundesregierung hat erkannt, dass umweltfreundliche Heizsysteme eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaziele einnehmen und bietet daher eine Reihe von Förderprogrammen an. Diese Programme sollen Privatkunden dazu ermutigen, auf effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Förderprogramme ist die Unterstützung von Wärmepumpen ab dem 01.01.2024.
- Wärmepumpen gelten als ausgezeichnete Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen, da sie besonders effizient und umweltschonend sind. Die staatliche Förderung für Heizsysteme ist in verschiedene Bereiche unterteilt:
- Eine Grundförderung von 30 % wird für die Installation von Wärmepumpen gewährt. Dies soll die Anschaffungskosten reduzieren und den Umstieg auf diese umweltfreundliche Heiztechnologie attraktiver gestalten.
- Darüber hinaus gibt es auch finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 40.000 Euro beträgt, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Dies soll sicherstellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte die Möglichkeit haben, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
- Die Bundesregierung fördert außerdem den Austausch von älteren, weniger effizienten Heizsystemen. Es gibt einen Klimabonus für den Austausch von alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. Dieser Bonus soll die Modernisierung von Heizsystemen anregen und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Deutschland beitragen.
- Ein zusätzlicher Bonus von 5 % wird gewährt, wenn Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle eingesetzt werden. Diese Heizsysteme sind besonders effizient und umweltschonend, da sie erneuerbare Energiequellen nutzen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro an Investitionskosten. Das bedeutet, dass die Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro und der Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro bietet. Diese Förderung kann einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten für ein neues, umweltfreundliches Heizsystem decken und so den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien erleichtern.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.