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Abschlag ändern

Frau tippt auf Laptop und ist auf der Online-Service Seite von eins.
© istockphoto.com ©Charday Penn

Was ist ein Abschlag?

Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Rechnung. Dazwischen zahlen Sie uns regelmäßig kleinere Beträge - die sogenannten Abschläge. Im 12. Monat bekommen Sie die abschließende Rechnung. Weil Ihr Verbrauch das ganze Jahr über unterschiedlich ist, ist der Betrag, den Sie zwischendurch zahlen, ein Durchschnitt von dem, was Sie insgesamt im Jahr verbrauchen.

Ihren monatlichen Abschlag finden Sie auf der Vertragsbestätigung, Jahresrechnung und im Online Service.

So können Sie Ihren Abschlag in fünf einfachen Schritten ändern:

Sie können Ihre Abschläge ganz bequem selbst in unserem Onlineservice anpassen. Das kann Sie vor einer hohen Nachzahlung in der Rechnung schützen. Denn je mehr Sie bereits in Ihren Abschlägen bezahlen, umso geringer fällt eine mögliche Nachzahlung aus.

  • Schritt 1

    Klicken Sie auf unserer Startseite eins.de auf den Login Button des eins Onlineservice.

  • Schritt 2

    Geben Sie Ihre Zugangsdaten ein und klicken Sie auf „Anmelden“.

  • Schritt 3

    Klicken Sie in der linken Menüleiste auf "Abschlagszahlung".

  • Schritt 4

    Wählen Sie nun den Punkt "Abschlag ändern" aus.

  • Schritt 5

    Passen Sie jetzt den Abschlag unter "Abschlagsdaten" an.

  • AUSTAUSCH

    Schritt 6 

    Senden Sie im letzten Schritt Ihre Änderungen ab.

Abschlag, Verbrauch und Rechnung: So hängen sie zusammen.

  • Frau in gelben Top liegt auf dem Boden vor einem Laptop
    © istockphoto.com ©Charday Penn

    Abschlag

    …ist der Betrag, den Sie monatlich an Ihren Energieversorger zahlen.

    • Berechnet wird Ihr Abschlag aufgrund Ihres Vorjahresverbrauchs.
    • Um Ihre Ausgaben konstant zu halten, zahlen Sie über das gesamte Jahr den gleichen Abschlag.
    • Für Neukunden gelten Erfahrungswerte.
  • Frau in gelben Top hält Handy
    © istockphoto.com ©Charday Penn

    Verbrauch

    …ist Ihre tatsächlich genutzte Strom- und Erdgasmenge.

    • Er wird aus dem Anfangs- und Endzählerstand abgelesen und in Kilowattstunden angegeben.
  • Eine Frau mit Laptop auf der Couch nutzt den eins Onlineservice
    © istockphoto.com ©Charday Penn

    Rechnung

    …führt Verbrauch und Abschläge zusammen.

    • Haben Sie über den Abrechnungszeitraum hinweg höhere Abschläge bezahlt, als laut Ihrem Verbrauch notwendig, erhalten Sie eine Rückzahlung.
    • Haben Sie mehr verbraucht als bezahlt, berechnet Ihr Energieversorger eine Nachzahlung.

Die wichtigsten Informationen rund um Ihren Abschlag

Die Abschlagshöhe richtet sich nach Ihrem individuellen Verbrauch im Vorjahr und Ihrem aktuellen Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) und Ihrem Grundpreis pro Jahr.

Ihr Abschlag wird für 12 Monate festgelegt. Die meisten unserer Kunden und Kundinnen zahlen einen monatlichen Abschlag. Damit Sie die Berechnung besser nachvollziehen können, finden Sie hier eine Beispielrechnung:

Um den Abschlag zu errechnen, werden die jährlichen Kosten durch die Anzahl der Abschläge geteilt. Bei zwölf Abschlägen bedeutet das für die Beispielrechnung, dass monatlich 62,50 € Abschlag fällig werden. Ihre aktuellen Preise können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen.

Bei der Abrechnung von Erdgas werden werden zunächst die gelieferten Kubikmeter (m3) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Das hängt u. a. mit dem Energiegehalt des Erdgases zusammen, da Erdgas ein Naturprodukt ist.

Wenn Sie mit Erdgas heizen, kann Ihr Energieverbrauch außerdem deutlich höher sein, als in der obigen Beispielrechnung.

Wichtig: Wenn Sie Neukunde oder Neukundin bei eins sind, legen wir Ihren Abschlag zunächst basierend auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Kundinnen und Kunden fest. Sie können Ihren Abschlag jederzeit erhöhen, um sich vor einer Nachzahlung in der Jahresabrechnung zu schützen. Sie können Ihren Abschlag einmal pro Abrechnungsperiode senken. Nutzen Sie dazu den eins-Onlineservice.

Viele unsere Kunden haben sich 12 Abschläge gewünscht. Deshalb haben wir unseren Abschlagszyklus umgestellt. Sie zahlen dabei natürlich nicht mehr, denn der zu erwartende Betrag wird nun nicht mehr auf 11, sondern auf 12 Abschläge aufgeteilt. Es kann dennoch passieren, dass Sie in einem der folgenden Jahre wieder nur 11 Abschläge zahlen - dann liegt es daran, dass der Zeitraum zwischen der aktuellen und der nächsten Rechnung zu kurz ist.

Im Ausnahmefall kann der Betrag des 1. Abschlags auf die 11 restlichen Beträge aufgeteilt werden. Somit erhöhen sich zwar diese Abschläge etwas, dafür müssen Sie jetzt aber keine 2 Beträge auf einmal zahlen. Oder vereinbaren Sie mit uns für die Rechnung eine Ratenzahlung.

Melden Sie sich gern bei uns, wir suchen gemeinsam nach einer Lösung - 0371 525 2525.

Der Preisrechner (z. B. auf Vergleichsportalen oder unserer Internetseite) ermittelt den Abschlag auf Basis des von Ihnen angegebenen Verbrauches und einem Belieferungszeitraum von einem ganzen Jahr.

Wann die 1. Rechnung erstellt wird, ist abhängig vom Ablesetermin des Netzbetreibers. In den meisten Fällen ist der in der 1. Rechnung abgerechnete Zeitraum kleiner als 12 Monate.

Der Gasverbrauch verteilt sich nicht gleichmäßig auf das Jahr. In den Sommermonaten wird deutlich weniger Erdgas verbraucht als in den heizintensiven Wintermonaten.

Hier ein Beispiel für Sie: Am 1. Oktober startet die Belieferung von eins. Die Abrechnung wird im April erstellt. Der Zeitraum bis zur nächsten Rechnung ist mit ca. 7 Monaten deutlich kürzer als 1 Jahr. Und dieser Zeitraum enthält den kompletten Winter, deshalb fällt der Abschlag höher aus. Würde die Rechnung erst im September erstellt werden, dann wären die Abschläge geringer.

Nicht immer passen wir bei einer Preisanpassung automatisch auch den Abschlag an.

Sie wünschen eine Änderung? Das können Sie gleich selbst tun - ganz einfach und bequem im eins-Onlineservice.

Gern prüfen wir für Sie, ob das möglich ist - rufen Sie uns einfach an: (0371) 525 - 2525 oder vereinbaren Sie einen Termin.

Wir empfehlen eine Anpassung des Abschlags - damit kann eine hohe Nachzahlung in der Rechnung vermieden werden. Gern können Sie Ihren Abschlag gleich selber im eins-Onlineservice anpassen.

Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden

Oder rufen Sie uns an: (0371) 525 - 2525

Noch ein Hinweis dazu: Da wir die Abschläge mit der Rechnung immer aufgrund des Verbrauches im Vorjahr neu berechnen, kann es sein, dass sie aufgrund der Trocknungsarbeiten höher ausfallen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Ihre Rechnung erhalten. Dann passen wir die Beträge für Sie an.

Haben Sie mehr verbraucht als sonst? Dann erhöht sich auch Ihr Abschlag, so wird eine hohe Nachzahlung in der nächsten Rechnung vermieden. Ist Ihr Abschlag gestiegen, obwohl nicht mehr verbraucht wurde? Sagen Sie uns einfach Bescheid. Oder passen Sie Ihren Abschlag gleich selbst im eins-Onlineservice an - so gehts am schnellsten.

Ja, das empfehlen wir sogar. So vermeiden Sie eine Nachzahlung oder Rückerstattung in der nächsten Rechnung. Gern ermitteln wir für Sie einen angemessenen Betrag. Teilen Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand mit (telefonisch 0371 525 - 2525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de). Damit berechnen wir Ihren Abschlag anhand Ihres Verbrauches neu.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  1. Beim Vertragsabschluss wird der Abschlag immer für ein ganzes Jahr ermittelt und angegeben. In den meisten Fällen ist Ihr Zeitraum bis zur nächsten Rechnung aber kürzer.

    Bei Erdgas ist der Verbrauch nicht jeden Monat gleich – im Winter wird viel mehr Erdgas verbraucht als im Sommer. Sind bis zu Ihrer nächsten Rechnung hauptsächlich heizintensivere Monate dabei, dann ist der Abschlag automatisch höher. Nach Ihrer ersten Rechnung relativiert sich das dann wieder.

  2. Ein anderer Grund kann sein, dass Sie nicht die gleiche Anzahl an Abschlägen zahlen, wie es Monate vom Vertragsbeginn bis zu Ihrer nächsten Rechnung sind. Damit teilt sich das auf die vorhandenen Abschläge auf. Hier ein Beispiel:

    Bis zu Ihrer nächsten Rechnung sind es noch 7 Monate. Für die Zeit wurde anhand des Verbrauches ein Betrag von 700 EUR ermittelt – bei 7 Monate wären das monatlich 100 Euro. Es sind aber (das kann verschiedene Gründe haben) nur noch 5 Abschläge fällig – damit teilen sich die 700 Euro nur noch auf 5 Beträge auf und Ihr Abschlag beträgt 140 Euro.

  3. Bei einem Vertragabschluss in Vergleichsportalen, wie z. Bp. verivox oder Check24, kann es sein, dass bei dem Abschlag der Bonus eingerechnet wird. Der Betrag ist dann geringer. Bei unserer Abschlagsberechnung hingegen, wird der Bonus nciht berücksichtigt, denn der wird, je nach Art des Bonus, separat ausgezahlt.


Wichtig für Sie zu wissen: Unabhängig davon, wie hoch Ihr Abschlag ausfällt – Sie zahlen schlussendlich nur, was Sie auch verbrauchen  zu den vertraglich vereinbarten Preisen. In der Rechnung werden Ihre tatsächlichen Kosten gegen die gezahlten Abschläge gerechnet und zum Schluss ergibt sich eine Forderung oder ein Guthaben - Ihnen geht nichts verloren. 

Mit der nächsten Jahresrechnung werden die Abschläge wieder neu berechnet.

Sie möchten den Abschlag anpassen? In einem gewissen Rahmen können Sie das gleich selbst im eins-Onlineservice tun. Oder melden Sie sich bei uns - 0371 525 2525.

Das kann verschiedene Gründe haben. Gern prüfen wir das für Sie – melden Sie sich einfach bei uns – telefonisch unter 0371 5252525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de.

Unser Tipp für Sie: Sie können Ihren Abschlag auch gern selbst in unserem eins-Onlineservice in einem bestimmten Rahmen anpassen.

Einfach und schnell - unser Service für Sie

Auf unserer Kundenservice-Seite bieten wir Ihnen eine breite Palette an Services an, die Sie bequem von zuhause aus nutzen können. Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne unseren FAQ-Bereich besuchen, in dem die häufigsten Fragen beantwortet werden. Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben und Sie persönlichen Kontakt wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.

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