Heizungscheck-Pflicht
- Was bedeutet das
für mich?
In Deutschland waren 2021 rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Häufig heizen diese schon einige Jahre und arbeiten nicht mehr so effizient und energiesparend wie neuere Modelle. Deshalb hat der Bundesrat aufgrund des Gasmangels einen verpflichtenden Heizungscheck für fast alle Gasheizungen beschlossen. Dieser gilt im Rahmen der Energiesparverordnung ab dem 01. Oktober 2022.
WER MUSS DEN HEIZUNGSCHECK DURCHFÜHREN LASSEN?
Zu einer umfangreicheren Prüfung verpflichtet sind Eigentümer*innen von Nichtwohngebäuden ab 1000 m² sowie von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 10 Wohneinheiten. Sie müssen bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Etwas mehr Zeit haben Eigentümer*innen von Wohngebäuden zwischen sechs und 10 Wohneinheiten. Für sie endet die Frist ebenfalls erst am 15. September 2024.
WER IST VON DER PFLICHT AUSGENOMMEN?
Unter gewissen Umständen sind einige Gasheizungen von der Heizungscheck-Pflicht ausgenommen. Dazu zählen:
- Heizungen, die bereits 24 Monate vor dem 01. Oktober 2022 einen vergleichbaren Check durchlaufen haben. [nbsp
- Heizungen, bei denen eine Modernisierung, der Heizung sechs Monate nach dem Ablauf der Frist geplant ist.
- Gebäude, die sechs Monate nach Ablauf der Frist umgenutzt oder stillgelegt werden sollen.
- Gebäude, die mit standardisierten Energie- oder Umweltmanagementsystemen sowie standardisierter Gebäudeautomation verwaltet werden.
WAS WIRD ÜBERPRÜFT?
Der Heizungscheck wird durchgeführt, um Gasheizungen effizienter und energiesparender einzustellen. Überprüft werden muss, ob:
- die technischen Parameter energieeffizient eingestellt sind,
- die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- die eingesetzten Heizungspumpen effizient sind,
- Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten,
- durch weitere Anpassungen wie beispielsweise Optimierung der Heizkurve oder Nachtabschaltung die Heizung energieeffizienter eingestellt werden könnte.
WER FÜHRT DEN HEIZUNGSCHECK DURCH?
Die Überprüfung führt eine qualifizierte Person durch, die das Ergebnis des Checks schriftlich dokumentiert. Dazu zählen beispielsweise: Schornsteinfeger, Energieberater oder SHK-Handwerker. Zeigt sich durch die Überprüfung, dass die Heizung optimiert werden muss, so ist dies ebenfalls bis zum 15. September 2024 fällig.
Dabei ist es ratsam, den Heizungscheck und eventuelle Optimierungen mit regulär anfallenden Maßnahmen, wie beispielsweise Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, zu verbinden. So können zusätzliche Anfahrtskosten gespart werden.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.