
Das Solarspitzengesetz: Warum Photovoltaik trotzdem attraktiv bleibt
Das Solarspitzengesetz, offiziell bekannt als Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und bringt bedeutende Änderungen für Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen mit sich. Aber keine Sorge, denn trotz neuer Regelungen lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nach wie vor.

Wichtige Neuerungen des Solarspitzengesetzes
- Pflicht zur Installation intelligenter Messsysteme und Steuerboxen: Neue PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 Kilowattpeak (kWp) müssen nun mit Smart Metern und Steuerboxen ausgestattet sein. Diese Technologie ermöglicht eine bedarfsgerechte Steuerung der Einspeisung und trägt zur Stabilität des Stromnetzes bei.
- Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox: Anlagen, die nicht über die erforderliche Steuerungstechnik verfügen, dürfen nur 60 Prozent ihrer erzeugten Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Begrenzung entfällt, sobald die entsprechende Steuerbox installiert ist.
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: In Zeiten negativer Börsenstrompreise entfällt die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom. Doch keine Panik: Die betroffenen Stunden werden am Ende der 20-jährigen Förderdauer nachgeholt, um finanzielle Nachteile zu minimieren.
- Erleichterte Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen: Betreiber*innen von Anlagen unter 100 kWp können ihren Strom nun einfacher direkt an der Börse verkaufen, was neue wirtschaftliche Chancen eröffnet.
Diese Regelungen gelten für alle PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Ausnahmen bestehen für kleinere Anlagen unter 2 kWp sowie Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt.

Warum die Investition in Photovoltaik weiterhin sinnvoll ist
Auch wenn das Solarspitzengesetz auf den ersten Blick Herausforderungen mit sich bringt, bietet es auch neue Chancen für Betreiber*innen von PV-Anlagen.
- Staatliche Einspeisevergütung bleibt bestehen: Für bestehende Anlagen ist die Einspeisevergütung über die EEG-Laufzeit von 20 Jahren fixiert. Bei neuen Anlagen wird die Zeit ohne Vergütung bei negativen Strompreisen an die normalen 20 Jahre der Einspeisevergütungszeit angehängt.
- Bedarfsgerechte Planung und Energiemanagement: Durch intelligente Energiemanagement-Systeme können Sie den erzeugten Strom optimal nutzen. Ein großer Batteriespeicher ermöglicht es, überschüssigen Strom zu speichern und bei Bedarf zu verbrauchen oder später einzuspeisen.

Empfehlungen zur optimalen Nutzung Ihrer Photovoltaikanlage
- Planung und Beratung: Planen Sie Ihre PV-Anlage bedarfsgerecht, orientiert am jetzigen und zukünftigen Strombedarf. Lassen Sie sich von uns individuell beraten, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
- Intelligentes Home-Energy-Management-System (HEMS): Mit einem HEMS können Sie Ihre PV-Anlage effizient mit dem Batteriespeicher und den Verbrauchseinheiten in Ihrem Haushalt verbinden. So wird der Verbrauch, die Speicherung und die Einspeisung des Solarstroms automatisch optimiert.
Das Solarspitzengesetz stellt Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch zahlreiche Vorteile und Chancen. Mit der richtigen Planung und den passenden Technologien können Sie Ihre PV-Anlage effizient und wirtschaftlich betreiben. Lassen Sie sich von den neuen Regelungen nicht abschrecken – die Investition in Photovoltaik bleibt eine lohnende Entscheidung für umweltbewusste Privatkund*innen.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Starten Sie Ihre Anfrage noch heute und nutzen Sie die Vorteile der Photovoltaik optimal aus.

Webinar:
Das Solarspitzengesetz - Was sich ändert und warum Photovoltaik attraktiv bleibt
Datum: 29. April 2025
Uhrzeit: 17:00 – 17:30 Uhr
Ort: Online (kostenfrei)
Was Sie erwartet:
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