FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.
Schauen Sie sich unsere Musterrechnung an. Hier steht das nochmals detailliert für Sie erklärt.
Ihre Daten können Sie ganz bequem selbst im eins-Onlineservice ändern.
Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Natürlich können Sie uns auch gern anrufen ( 0371) 525 - 2525 oder eine E-Mail schreiben an: kundenservice@eins.de
Melden Sie Ihren Umzug bei eins ganz bequem in nur wenigen Schritten - am besten gleich online über unseren eins-Onlineservice.
Erfahren Sie hier, wie es geht und was alles benötigt wird - Umzug melden - so gehts
WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden - mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.Die Prämie wird auf Ihr Konto überwiesen. Dafür müssen Sie nach der erfolgreichen Empfehlung nur noch die Bankdaten angeben.
Bei Fragen schreiben Sie uns gern an info@eins-fuer-freunde.de.Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung
- Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).
Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.
eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.
Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.
Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


