FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Gern helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen des eins-Kundenservice, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Gestattung benötigen. Rufen Sie uns dafür unter der folgenden Nummer an: (0371) 525 5555. Die Mitarbeiter*innen füllen gemeinsam mit Ihnen am Telefon Ihre Gestattung aus. Im Anschluss daran erhalten Sie nochmal alle wichtigen Unterlagen per Post. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Nutzen Sie dafür gern unser Muster-Vollmachtsformular! Die ausgefüllte Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.

  2. Auf der Abschlusstrecke zur Abgabe Ihrer Gestattung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte mit Eigenbeitrag). Unterhalb der Eingabe Ihrer Adresse finden Sie ein Kontaktformular. Sollten Sie Ihre Adresse über die Suche nicht finden, aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen.
  3. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder als an den Ausbautrassen anliegenden Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Diese werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Eigenbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Eigentümer-Gestattung möglichst online auszufüllen. Dass Sie kein Schreiben bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Sie wissen bereits, dass Sie einen voll- oder teilgeförderten Glasfaser-Anschluss erhalten können? Haben Sie also bitte noch etwas Geduld. Sie werden Ihr Schreiben bald erhalten. Alternativ können Sie gern auch schon vorab Ihre Gestattung abgeben. Ist Ihre Adresse beim Ausbau dabei, finden Sie diese auch im Portal zur Abgabe Ihrer Gestattung. Sie müssen nicht erst auf das Schreiben warten, können dies aber natürlich gern tun. Hier geht's zur Abgabe der Gestattung Verlinkung 2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnen Förderprojekte dabei. Das tut uns leid. Welche Möglichkeiten Sie dennoch haben, einen Glasfaser-Anschluss zu erhalten, können Sie im Beitrag Ich kann meine Adresse nicht im Portal finden. Was kann ich tun?" nachlesen"
  4. Die Abgabe der Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Weitere Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Gestattung finden Sie im Beitrag "Was passiert, nachdem ich die Gestattung abgegeben habe?". Ab tatsächlichem Baubeginn geht eins von einer Bauzeit von circa einem Jahr aus. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetztes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. So können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Anschließend übernimmt eins alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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