FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Einen Überblick über unsere Ausbaugebiete finden Sie hier. Verlinkung1 Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Gestattung von jedem Eigentümer der Immobilie. Ihre Immobilie befindet sich in einem unserer Ausbaugebiete? Dann können Sie gleich hier Ihre Gestattung abgeben. Verlinkung2 Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Nutzen Sie dafür gern unser Muster-Vollmachtsformular! Die ausgefüllte Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.
  2. Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob Ihr Glasfaser-Anschluss komplett mit Fördermitteln von Bund und Land gefördert wird oder nur teilweise. Nähere Informationen und Erklärungen zur Förderung finden Sie unter der Frage Wird mein Glasfaser-Anschluss mit Fördermitteln von Bund und Land finanziert? Wird Ihr Glasfaser-Anschluss vollgefördert, bekommen Sie diesen Anschluss (Gf-AP) kostenfrei bis in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum verlegt. Sollte Ihr Glasfaser-Anschluss (Gf-AP) nur teilgefördert sein, müssen Sie einen kleinen Eigenbeitrag für die Verlegung in Ihren Keller bzw. Hausanschlussraum zuzahlen. Damit Ihr Glasfaser-Anschluss aber auch betriebsbereit ist und Sie darüber Internet beziehen können, haben Sie die Möglichkeit pro Wohn- und Gewerbeeinheit eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA) zu beantragen. Diese Gf-TA wird nicht gefördert und ist deshalb in der Regel kostenpflichtig. Welche Kosten nun konkret auf Sie zukommen, können Sie ganz einfach herausfinden. Gehen Sie in das Portal, um Ihre Gestattung abzugeben. Geben Sie die Adresse ein, an welcher Sie den Glasfaser-Anschluss verlegt haben möchten. Wenn wir diese Adresse im geförderten Ausbau berücksichtigen können, gelangen Sie auf die nächste Seite. Hier finden Sie hinter dem Button "Preisblatt" Ihr individuelles Preisblatt für die Verlegung an dieser Adresse. "
  3. Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte

  4. Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.
  5. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. Voraussetzung das ein anderer Anbieter das Netz nutzen kann, ist ein Rahmenvertrag" mit dem Netzbetreiber eins. Wir können nicht sagen, welcher Anbieter dieses Angebot zu welchem Zeitpunkt nutzen wird. "
  6. Ja, wir benötigen eine Gestattung von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Nutzen Sie dafür gern unser Muster-Vollmachtsformular! Die ausgefüllte Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.
  7. Die Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt eins zu Beginn eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss wünschen. Sobald dieser Zeitpunkt verstrichen ist und eins weiß, welche Immobilien einen Glasfaser-Anschluss erhalten sollen, beginnt die konkrete Planungsphase. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. So können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetztes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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