FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Glasfaser ist das Medium der Zukunft, wenn es darum geht, große Datenmengen über das Internet zu übertragen. Anders als beim weit verbreiteten Kupferkabel, werden die Daten in optische Signale umgewandelt, was die Übertragung in Lichtgeschwindigkeit möglich macht. Bei der Glasfaserverkabelung gibt es drei verschiedene Varianten: FTTH – Fiber to the home – Glasfaser bis in die Wohnung - die für die Zukunft sicherste Variante und von eins umgesetztFTTB – Fiber to the building – Glasfaser bis ins GebäudeFTTC – Fiber to the curb – Glasfaser bis zum Bordstein
  2. Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien (z. B. VR-Brillen, Internet-Fernsehen in 3D oder Full-HD, etc. ) benötigen immer mehr Leistungsvolumen. Auch Sicherheitssysteme in Immobilien nutzen das Internet, um Daten an den Eigentümer zu übertragen. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Auch ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Für den Bau und die Montage der Haupt- und Verteilnetztrassen im öffentlichen Verkehrsraum werden – soweit vorhanden – Leerrohre, Trassen und Schächte genutzt. Für Zwischenstücke und Verbindungen ist teilweise Tiefbau erforderlich. Die aktuellen Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Gemeinde. Die Verlegung auf Ihrem Grundstück wird während der Planungsphase mit Ihnen abgestimmt. Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie vorhandene Leerrohre oder Besonderheiten im Erdreich aufgenommen. Die Hauseinführung kann unterirdisch oder oberirdisch durch das Mauerwerk erfolgen. Im Keller bzw. Hausanschlussraum wird der Glasfaser-Anschlusspunkt montiert. Die Verkabelung im Haus planen Sie dann einfach nach Ihren individuellen Bedürfnissen, das kann zu Kosten führen. Bei Mehrfamilienhäusern kann in jede nutzbare Wohn- oder Gewerbeeinheit ein Glasfaser-Anschlusspunkt gesetzt werden, auch das kann kostenpflichtig sein.
  3. Für den Bau und die Montage der Haupt- und Verteilnetztrassen im öffentlichen Verkehrsraum werden – soweit vorhanden – Leerrohre, Trassen und Schächte genutzt. Für Zwischenstücke und Verbindungen ist teilweise Tiefbau erforderlich. Die Verlegung auf Ihrem Grundstück wird während der Planungsphase mit Ihnen abgestimmt. Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie vorhandene Leerrohre oder Besonderheiten im Erdreich aufgenommen. Die Hauseinführung kann unterirdisch oder oberirdisch durch das Mauerwerk erfolgen. Im Keller bzw. Hausanschlussraum wird der Glasfaser-Anschlusspunkt montiert. Die Verkabelung im Haus planen Sie dann einfach nach Ihren individuellen Bedürfnissen, was zu Kosten führen kann. Bei Mehrfamilienhäusern wird in jede nutzbare Wohn- oder Gewerbeeinheit eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose gesetzt, auch das kann kostenpflichtig sein.
  4. Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.
  5. Die Medienrohre werden, vorzugsweise, im Gehweg mit einer Überdeckung von mindestens 60 cm oder in der Straße mit einer Überdeckung von mindestens 90 cm verlegt. Dabei erfolgt die Einordnung unter Beachtung vorhandener Medienleitungen, sodass es zu keinen Überdeckungen oder gefährlichen Näherungen kommt. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.
  6. Eine Termininformation zum Ausbau erfolgt rechtzeitig – bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie sich den Terminvorschlag einrichten. Mit den Eigentümern werden dabei die Montagemöglichkeiten für Ihre Immobilie abgestimmt. Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes.
  7. Förderobjekte erhalten einen vollgeförderten Glasfaser-Anschluss. Das sind Objekte, bei denen im Rahmen der Markerkundung festgestellt wurde, dass deren Versorgungsrate unter 30 Mbit/s liegt. Die Markerkundung wurde durch die Kommune oder den Landkreis durchgeführt. Im Ergebnis erfolgt hier der Glasfaserausbau kostenfrei bis in den Keller bzw. Hausanschlussraum durch Fördermittel des Bunds und des Lands Sachsen. Um diese Förderobjekte mit Glasfaser zu erschließen, werden Leerrohre und Kabel entlang neu zu errichtender Ausbautrassen gezogen. Die an diesen Ausbautrassen anliegenden Immobilien, die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren und einen Glasfaser-Anschluss erhalten. Bei diesen Objekten werden die Glasfaser-Anschlüsse von Bund und dem Land Sachsen bis an die Grundstückgrenze gefördert, die Weiterverlegung auf dem Grundstück geschieht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch eins. Man spricht auch von einer Teilförderung mit Eigenbeitrag. Bei diesen Objekten, welche nicht als Förderobjekt definiert wurden, hat ein Telekommunikations-Netzbetreiber angegeben, dass mindestens 30 Mbit/s anliegen. Oder es lag zum Zeitpunkt der Markterkundung eine Meldung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau bzw. die Modernisierung durch einen anderen Telekommunikationsanbieter für einen Zeitraum von 3 Jahren vor.

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