FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung

  2. Die Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt eins zu Beginn eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss wünschen. Schon währenddessen beginnt die konkrete Planungsphase. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. Diese Termine werden durch die ausführende Firma selbst vergeben, nicht durch eins. Dabei können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetzes, inklusive Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück bis in die Immobilie und der Installation der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.
    Weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie hier.
    Wenn die Planungs- und Bauphase abgeschlossen ist übernimmt eins alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst attraktive Internettarife an.

  3. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

  4. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  5. Nein. Wenn Sie einen geförderten Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein Glasfaser-Tarif buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. 

  6. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Einen Überblick über unsere Ausbaugebiete finden Sie hier. Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Gestattung von jedem Eigentümer der Immobilie. Ihre Immobilie befindet sich in einem unserer Ausbaugebiete? Dann können Sie gleich hier Ihre Gestattung abgeben. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.

  7. ONT ist die Abkürzung von Optical Network Termination.

    Ein ONT wird umgangssprachlich auch Glasfasermodem genannt und bildet die Schnittstelle zwischen dem Glasfasernetz des Providers und dem Heimnetzwerk. Ist das Glasfaserkabel über die Hauseinführung im Keller bzw. Hausanschlussraum montiert, bildet sie dort den Glasfaser-Anschlusspunkt. Von hier wird das Kabel zum Teilnehmeranschluss, dem ONT, geführt. Dieser wandelt das optische Signal der Glasfaser in ein elektrisches um.

    Daher wird der ONT auch als Medienkonverter bezeichnet. Damit der ONT genutzt werden kann, muss das Gerät mit Strom versorgt werden. Er ist also in der Nähe einer funktionierenden Steckdose zu montieren.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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