FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung des Stroms. Sie wirken sich auf Ihren Strompreis aus.

  2. Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Strom im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne Büsingen und ohne die Insel Helgoland). Die Stromsteuer wird in voller Höhe an den Bund abgeführt.
  3. Enthalten sind: - Stromsteuer . . . ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Strom im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird in voller Höhe an den Bund abgeführt. - Erneuerbare Energien Umlage (EEG-Umlage). . . ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie dient der Förderung von erneuerbaren bzw. regenerativen Energien. Also Energiequellen, die praktisch unerschöpflich sind oder sich schnell erneuern (z. B. Windenergie oder Solarenergie). - Umlage § 19. . . Letztverbrauche können unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt (Kosten für die Durchleitung von Strom und Erdgas) beantragen. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt. - Offshore Netzumlage. . . gleicht Kosten aufgrund von Ausfällen (durch Störungen oder verszögerte Anbindung) von Offshore-Windanlagen aus. - Umlage AbLaV (abschaltbare Lasten Verordnung). . . ist eine Verordnung zur kurzfristigen Stromunterbrechung bei Industriebetrieben. Die kurzfristige Abschaltung erfolgt freiwillig. Dafür wird eine Vergütung gezahlt. Das dient zur Erhaltung der Netzstabilität. Die Kosten werden auf den Strompreis an den Verbraucher umgelegt. - Konzessionsabgabe. . . ist ein Entgelt, das an Kommunen für das eingeräumte Nutzungsrecht gezahlt werden.
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