FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Entgelte für Niederschlagswasser bemessen sich nach bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstückes. Die Art der befestigten Fläche wird dabei je nach Wasserdurchlässigkeit unterschiedlich bewertet. Die Flächen werden mit einem Abminderungsfaktor multipliziert – das ergibt die Fläche, die für die Berechnung wichtig ist. So ergeben sich zum Beispiel für asphaltierte Flächen andere Entgelte als für Flächen mit Rasengittersteinen. Dies gilt auch für Dachflächen - unter anderem werden mit Dachziegeln gedeckte Dächer anders bewertet als Gründächer. Die Entgelte für Niederschlagswasser werden unterteilt in: Entgelt für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser-Anlagennutzung). Entgelt für die Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser-Entsorgung). Sie brauchen ausführliche Informationen zum Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen? Die erhalten Sie beim Netzbetreiber inetz.
  2. Sie haben schon einen Vertrag mit uns abgeschlossen? Gern prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel in ein Ökostromprodukt möglich ist. Bitte melden Sie sich bei uns - per E-Mail an e-mobile@eins.de.

  3. Der Austausch Ihres Zählers wird von einem geprüften Elektroinstallateur vorgenommen. Beim Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers erstellt der Elektroinstallateur bei Ihnen vor Ort eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA), mit der er beim zuständigen Netzbetreiber den erforderlichen Zählerwechsel in Auftrag gibt. Über die hierfür anfallenden Kosten informiert Sie gern unser Partner-Elektroinstallateur.

    Wird bei Ihnen hingegen ein intelligenter Zähler eingebaut, so ist eine Anmeldung zum Netzanschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und er wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  4. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Ist jedoch die Erstellung einer Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA) erforderlich, so stellt der Elektroinstallateur Ihnen diese Kosten in Rechnung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 150,00 EUR (brutto), wobei der genaue Betrag davon abhängig ist, welcher Installateur die ANA erstellt und mit welchem individuellen Aufwand die Prüfung der vorhandenen Elektroinstallation verbunden ist.
  5. Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
  6. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  7. Wir freuen uns, Sie persönlich in unserem Kundencenter zu begrüßen.

    Gern können Sie online einen Termin reservieren:

    Kennen Sie schon unseren eins-Onlineservice? Datenänderung, Zählerstandmeldung und vieles mehr können Sie schnell und einfach selbst online erledigen. Probieren Sie es aus. Wir freuen uns auf Sie!

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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