FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Bundesregierung hat zum Jahresende 2023 das Ende der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme bekanntgegeben. Damit wird seit dem 1. Januar 2024 Ihr Energiepreis nicht länger durch staatliche Zuschüsse begrenzt.

     

     

  2. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Energiepreisbremse gelten rückwirkend seit dem 1. August 2023 besondere Regelungen für alle Kund*innen mit zeitvariablen Tarifen, die gleichzeitig einen Zweitarifzähler besitzen und bis zu 30.000 kWh im Jahr verbrauchen. Für 80 Prozent des Niedertarifs liegt der Referenzpreis bei 28 ct/kWh. Zuvor lag der Referenzpreis bei 40 ct/kWh – für den Hochtarif bleibt das auch so.

    Wir werden alle betroffenen Kunden mit einer Einmalzahlung entlasten. Alle betroffenen Kunden wurden dazu angeschrieben.

    Das gilt jedoch nur für die zusätzliche Entlastung, also die Differenz zwischen dem neuen und dem bisher gültigen Referenzpreis für den Zeitraum August bis Dezember 2023. Die Entlastungen, die auf Basis des alten Referenzpreises ermittelt worden sind, werden weiterhin im Abschlag berücksichtigt.

    Die Berechnung des zeitgewichteten Referenzpreises erfolgt nach der Anzahl der HT- und NT-Stunden pro Woche nach Vorgabe der Schaltzeiten des Netzbetreibers.

    Für die Berechnung des Referenzpreises sind nur die HT/NT-Stunden in dem Tarif relevant. Ihre persönliche Verteilung des Stromverbrauchs auf die HT/NT-Zeiten wird laut Gesetz nicht berücksichtigt.

    Berechnungsbeispiel im Netzgebiet inetz:

    Annahmen:

    • Neuer Referenzpreis für August bis Dezember 2023:
      1 Woche = 168 Stunden
      Hochtarifzeit (87 Stunden pro Woche zu je 28 ct/kWh) 87h/168h = 51,79%
      Niedertarifzeit (81 Stunden pro Woche zu je 40 ct/kWh) 81h/168h = 48,21%

      81 NT-Stunden/Woche x 28 Ct/kWh und 87 HT-Stunden/Woche x 40 Ct/kWh = 34,21 Ct/kWh
    • Vertragspreis:  51,57 ct HT brutto
                                42,55 ct NT brutto
                               
    • Prognostizierter Jahresverbrauch für 2023:  2.000 kWh
    • Entlastungskontingent (80% des Jahresverbrauchs) für Januar bis Dezember 2023:  1.600 kWh


    Berechnung des neuen gemittelten Referenzpreises (bisher 40 ct für Hoch- und Niedertarif)
    (28 ct x 48,21%) + (40 ct x 51,79%) = 34,21 ct/kWh*

    Berechnung der Entlastung je kWh
    Bisheriger Referenzpreis – neuer gemittelter Referenzpreis
    40 ct – 34,21 ct = 5,79 ct/kWh*

    Berechnung Entlastungskontingent für August-Dezember
    1.600 kWh : 12 Monate x 5 Monate = 666,67 kWh*

    Berechnung Einmalbetrag
    666,67 kWh x 5,79 ct = 38,60 Euro
     

    * gerundete Beträge

  3. Die Chemnitzer*innen zeichnen sich bereits jetzt durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Trinkwasser aus. Während der Durchschnittsverbrauch in Deutschland bei rund 122 Liter pro Tag und Person liegt, sind es in Chemnitz nur etwa 85 Liter. Wer den eigenen Verbrauch (weiter) reduzieren möchte, hat mit folgenden zehn Tipps ein paar Anhaltspunkte:

    1. Nutzen Sie die Wasser-Stopp-Taste der Toilette.
    2. Duschen Sie statt sich ein Vollbad einzulassen.
    3. Einhebel-Mischbatterien einsetzen
    4. Verwenden Sie einen Sparduschkopf.
    5. Beim Zähneputzen Becher verwenden und Wasserhahn zudrehen.
    6. Prüfen Sie Leitungen und Wasserhähne auf Dichtheit und lassen Sie diese eventuell austauschen.
    7. Beim Kauf neuer Geräte wie Waschmaschine und Geschirrspülmaschine achten Sie auf die höchste Energieeffizienzklasse.
    8. Nutzen Sie für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen Energiesparprogramme.
    9. Bewässern Sie Ihren Garten mit Regenwasser statt mit Trinkwasser.
    10. Im Garten oder bei Einfamilienhäusern können Sie vorhandenes Brunnenwasser für Gießen und Toilette statt Leitungswasser nutzen.
  4. In der Regel wird bereits bei der Installation von Trinkwasserleitungen im Haus auf die anerkannten Regeln der Technik geachtet, um stagnierendes Trinkwasser zu vermeiden. Während der Nutzung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasseranlage zu gewährleisten. In Altbauten empfiehlt es sich, nicht genutzte Leitungsstränge abzutrennen. Wenn es doch einmal zur Stagnation von Wasser kommt sollte das nach einer Stehzeit zuerst entnommene Wasser nur für unbedenkliche Zwecke wie Reinigungsarbeiten etc. verwendet und nicht konsumiert werden.

  5. Wasserverluste sind in einem gewissen Rahmen, z.B. durch Wasserrohrbrüche etc. unvermeidlich. Die Wasserverluste im Trinkwassernetz der Stadt Chemnitz liegen im bundesweiten Durchschnitt auf einem sehr niedrigen Niveau. Sie betrugen im Jahr 2023 nur 0,082 m³/h km.

  6. Wenn uns eine Bankverbindung von Ihnen vorliegt, dann überweisen wir den Betrag automatisch kurz nach Rechnungserstellung auf Ihr Konto - Sie müssen nichts tun. Liegen uns noch keine Bankdaten vor, dann teilen Sie uns die bitte mit. Wir überweisen den Betrag dann ganz schnell auf Ihr Konto. Ein Tipp: Erteilen Sie uns doch ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann buchen wir alle Forderungen und Guthaben automatisch - Sie müssen sich um nichts kümmern. Nutzen Sie dafür das vorbereitete SEPA-Mandat.

  7. Die Preisbremsen sind ab März 2023 in Kraft getreten. Sie wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Durch die staatlichen Entlastungen reduzierten sich Ihre Abschläge ab März 2023 bis Dezember 2023. In Ihren Abrechnungen für 2023 wird der jweilige anteilige Entlastungbertrag berücksichtigt.

    Weitere Informationen rund um die Preisbremsen finden Sie auf unserem Blog.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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