FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Bisher gab es in Deutschland 2 Marktgebietsverantwortliche – GASPOOL Balancing Services und Net Connect Germany (NCG). Als Schritt zu einem einheitlichen Gasmarkt in Europa wurden diese beiden Marktgebiete zusammengelegt. Ab 10.10.2021 gibt es nur noch ein gemeinsames Marktgebiet für ganz Deutschland – Marktgebietsverantwortlicher ist Trading Hub Europe (THE). Das Ganze steht im Zusammenhang mit der 2017 novellierten Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis 1. April 2022 vorsieht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Marktkommunikation, die Energiebilanzierung und die Abrechnung der Verträge. Nicht immer ist dabei ein reibungsloser Ablauf, vor allem in der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, gewährleistet. Das kann schlussendlich dazu führen, dass Ihr Wunschlieferant die Versorgung mit Erdgas nicht fortsetzen kann. Leider trifft es dann immer Sie, den Endverbraucher. Ihr Lieferant darf Sie nicht weiter beliefern. Das heißt natürlich nicht, dass Sie ohne Erdgas dastehen.denn Ihr Grund- und Ersatzversorger springt ein. Er beliefert Sie erst einmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung – ein Vertrag, der jederzeit durch Sie kündbar ist. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate nichts unternehmen, werden Sie in der Grundversorgung weiter beliefert – Sie müssen gar nichts tun. Gern beliefern wir Sie wieder mit Erdgas. Sagen Sie uns einfach Bescheid, wir kümmern uns darum, dass Ihr Vertrag mit eins fortgeführt wird. Rufen Sie uns unter (0371) 525 - 2525 an oder senden Sie uns eine E-Mail: lieferantwechsel@eins.de

  2. Bisher gab es in Deutschland 2 Marktgebietsverantwortliche – GASPOOL Balancing Services und Net Connect Germany (NCG). Als Schritt zu einem einheitlichen Gasmarkt in Europa wurden diese beiden Marktgebiete zusammengelegt. Ab 10.10.2021 gibt es nur noch ein gemeinsames Marktgebiet für ganz Deutschland – Marktgebietsverantwortlicher ist Trading Hub Europe (THE). Das Ganze steht im Zusammenhang mit der 2017 novellierten Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis 1. April 2022 vorsieht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Marktkommunikation, die Energiebilanzierung und die Abrechnung der Verträge. Nicht immer ist dabei ein reibungsloser Ablauf, vor allem in der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, gewährleistet. Das kann schlussendlich dazu führen, dass Ihr Wunschlieferant die Versorgung mit Erdgas nicht fortsetzen kann. Leider trifft es dann immer Sie, den Endverbraucher. Ihr Lieferant darf Sie nicht weiter beliefern. Das heißt natürlich nicht, dass Sie ohne Erdgas dastehen.denn Ihr Grund- und Ersatzversorger springt ein. Er beliefert Sie erst einmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung – ein Vertrag, der jederzeit durch Sie kündbar ist. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate nichts unternehmen, werden Sie in der Grundversorgung weiter beliefert – Sie müssen gar nichts tun. eins ist sicher – wir beliefern Sie weiter zuverlässig und sicher mit Erdgas. Unser Tipp für Sie: eins bietet verschiedenen Produkte an, bei denen Sie gegenüber der Grund- oder Ersatzversorgung sparen können. Schauen Sie doch gleich mal in unserem Produktfinder nach. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern: (0371) 525 - 2525

  3. Das GEG, das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, besser bekannt als das "Heizungsgesetz", ist ein wichtiges Instrument in der deutschen Klimapolitik. Es wird derzeit vom Bundestag überarbeitet, um die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 zu leisten.  

    Das Heizungsgesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen und Vorschriften vor, die dazu dienen sollen, den Ausstoß von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärme zu reduzieren. Eine der bedeutendsten Änderungen ist das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024. Dies ist ein entscheidender Schritt, da der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht.  

    Neben dem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen enthält das aktualisierte GEG auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Bauherren in Zukunft zunehmend auf umweltfreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen setzen müssen.  

    Darüber hinaus werden im GEG auch Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. Ziel ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit den Bedarf an Heizenergie zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem Vorgaben zur Wärmedämmung und zur Effizienz der Heizsysteme. Die Überarbeitung des GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in Deutschland. Mit den neuen Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl die Besitzer von Bestandsgebäuden als auch Bauherren dazu angehalten, ihre Immobilien nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

  4. Kommunale Wärmeplanung ist ein umfassender und strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden auf eine klimaneutrale Basis zu überführen. Dieser Prozess ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Klimaschutzstrategien und trägt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele bei.  

    Kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Heizungsgesetz und anderen relevanten Energie- und Umweltgesetzen verknüpft, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energien vorgeben. In der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Aspekte der Wärmeversorgung berücksichtigt. Dazu gehören die Analyse der aktuellen Wärmebedarfe und -quellen, die Identifizierung potenzieller erneuerbarer Energiequellen, die Planung der erforderlichen Infrastrukturen und Technologien sowie die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs.  

    Eine der Hauptaufgaben der kommunalen Wärmeplanung ist es, festzulegen, wo und wie in Zukunft erneuerbare Energien wie Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff für die Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Dabei werden beispielsweise mögliche Standorte für Fernwärmenetze, Biogasanlagen oder Wasserstoffproduktionsanlagen identifiziert und bewertet. Außerdem werden Konzepte für die Integration dieser erneuerbaren Energien in das bestehende Wärmeversorgungssystem entwickelt.  

    Die kommunale Wärmeplanung ist jedoch nicht nur eine technische und planerische Herausforderung, sondern auch eine soziale und politische Aufgabe. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, wie zum Beispiel den Stadtwerken, den Gebäudeeigentümern, den Stadtplanern und der Bevölkerung. Darüber hinaus erfordert sie auch politische Unterstützung und geeignete Förderinstrumente, um die erforderlichen Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu ermöglichen. 

  5. Ab 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien eingebaut werden. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten können so lange noch Gasheizungen eingebaut werden, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. 

    Dies ist ein Teil der neuen Energieeinsparverordnung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Nutzung von erneuerbaren Energien soll dabei einen wesentlichen Anteil ausmachen. Ab dem Jahr 2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten eine strenge Regelung: Mindestens 65 % des Wärmebedarfs muss dann durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Hierzu zählen beispielsweise Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasse. Konventionelle Heizsysteme, wie sie derzeit noch häufig anzutreffen sind, dürfen dann nicht mehr eingebaut werden. Die Regelung gilt auch für den Austausch von Heizungen.  

    Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es hingegen noch eine Übergangsfrist. Hier dürfen weiterhin herkömmliche Gasheizungen eingebaut werden, allerdings nur so lange, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese Planung soll festlegen, wie der Wärmebedarf in der jeweiligen Kommune zukünftig gedeckt werden kann und welche Art von Heizsystemen dann noch zulässig sein werden.  

    Die neue Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Es wird erwartet, dass dadurch der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch deutlich steigen und der CO2-Ausstoß entsprechend sinken wird. Hausbesitzer und Bauträger müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen und gegebenenfalls ihre Pläne anpassen.  

    Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach erneuerbaren Heizsystemen in den kommenden Jahren stark zunehmen wird. Daher sollten sich Interessierte frühzeitig informieren und beraten lassen, um die passende Lösung für ihre Immobilie zu finden. Obwohl die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme zunächst mit Kosten verbunden ist, kann sie langfristig zu Einsparungen führen. Denn die Betriebskosten für erneuerbare Heizsysteme sind in der Regel niedriger als für konventionelle Systeme. Zudem gibt es staatliche Förderprogramme, die den Umstieg finanziell erleichtern. 

  6. Ja, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen auch ab 2024 neu eingebaut werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können (H2-ready). 

    Dies bedeutet, dass Gasheizungen, die nach 2024 installiert werden, auf eine mögliche Umstellung der Gasversorgung auf Wasserstoff vorbereitet sein müssen. Diese Anforderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Dieses "H2-ready" Konzept ist darauf ausgerichtet, die Infrastruktur für eine künftige Versorgung mit grünem Wasserstoff zu schaffen.  

    Grüner Wasserstoff ist ein vielversprechendes Element im Rahmen der Energiewende, da er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und bei seiner Verbrennung nur Wasser freisetzt.  

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Umrüstung einer Gasheizung auf Wasserstoff nicht zwangsläufig einfach ist. Manche Modelle können mit gewissen Anpassungen umgerüstet werden, während andere komplett ersetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer neuen Gasheizung ausführlich über die Möglichkeiten der Umrüstung zu informieren. 

    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Umstellung auf Wasserstoff auch eine Anpassung der Gasnetze erfordert. Diese Aufgabe obliegt den Netzbetreibern, die hierfür erhebliche Investitionen tätigen müssen. Es ist daher unklar, wann und in welchem Umfang Wasserstoff tatsächlich als Heizgas zur Verfügung stehen wird. Insgesamt bedeutet die "H2-ready" Anforderung für Gasheizungen also, dass sowohl die Heiztechnik als auch die Infrastruktur für die Energiewende fit gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 

  7. Nein, bestehende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden und können bei Defekten repariert werden.  

    Obwohl es stimmt, dass es in der Klimaschutzpolitik Bestrebungen gibt, umweltschädlichere Heizsysteme wie Gasheizungen durch effizientere Alternativen zu ersetzen, bedeutet dies nicht, dass bestehende Gasheizungen sofort ausgetauscht werden müssen. Sie können weiterhin genutzt und bei Defekten auch repariert werden.  

    Das Auswechseln einer Gasheizung kann jedoch aus verschiedenen Gründen in Betracht gezogen werden. Einerseits können neuere, umweltfreundlichere Heizsysteme, wie beispielsweise Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, den CO2-Ausstoß deutlich reduzieren und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Andererseits können sie auf lange Sicht auch kosteneffizienter sein, da sie weniger Energie verbrauchen und von staatlichen Förderprogrammen profitieren können.  

    Aber auch wenn Sie Ihre Gasheizung behalten möchten, können Sie Maßnahmen ergreifen, um deren Effizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Dies kann beispielsweise durch regelmäßige Wartung, den Einsatz von moderner Brennwerttechnik oder die Kombination mit solarthermischen Anlagen erreicht werden.  

    Letztendlich hängt die Entscheidung, ob Sie Ihre Gasheizung austauschen oder weiterhin nutzen und reparieren möchten, von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre persönlichen Präferenzen, Ihr Budget und die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten Ihres Hauses. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2024 Arbeitgebersiegel
  • Für das Bild ist keine Beschreibung vorhanden.
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite