FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Sie überlegen, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen? Wir leisten Starthilfe. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

  2. Die Auszahlung des eins-Klimaboni erhalten Sie circa vier Wochen nachdem Sie Ihr E-Auto bei der eins registriert haben. Gerne übernehmen wir die Abwicklung jedes Jahr aufs Neue für Sie.
  3. Ihr Fahrzeug muss rein batterieelektrisch (BEV) betrieben sein. Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) sind für den eins-Klimabonus leider nicht zugelassen.
  4. Wenn Sie laut ihrem Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, können Sie Ihr Leasingauto für den eins-Klimabonus anmelden.
  5. Falls Sie ein Firmenfahrzeug für den eins-Klimabonus registrieren möchten, müssen Sie dafür bevollmächtigt sein und zusätzlich den Firmennamen angeben.
  6. Ja, registrieren Sie dafür einfach jedes Fahrzeug einzeln über das Registrierungsformular.
  7. Geben Sie uns bitte einfach formlos Bescheid. Die Registrierung Ihres Elektroautos endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres.den eins-Klimabonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für den eins-Klimabonus registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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