FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Das übergeordnete Ziel der Maßnahmen ist die Versorgung von geschützten Kunden. Hierunter fallen (1) Haushaltskunden und Letztverbraucher, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern, sowie Letztverbraucher, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind, (2) Unternehmen aus dem Bereich Gesundheitsversorgung und Sicherheit, wie Krankenhäuser oder Feuerwehr und (3) Fernwärmeversorger, die nicht auf andere Brennstoffe umsteigen können.
  2. Auch wenn eine gesetzliche Pflicht zum Schutz weiterer sensibler Kunden über die oben genannten Kundengruppen hinaus nicht besteht, empfiehlt es sich für Geschäftskunden, frühzeitig mit dem Netzbetreiber in Kontakt zu treten, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Daher sollten sich Unternehmen mit Blick auf eine drohende Gasmangellage fragen, wie hoch ihr Potenzial ist, die eigenen Verbrauchsmengen zu reduzieren. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche Argumente für eine Weiterbelieferung sprechen und weshalb das jeweilige Unternehmen von einer Abschaltung besonders schwer betroffen wäre. Diese Argumente sollten unbedingt auch in den von Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Fragebögen übermittelt werden.
  3. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie gern Ihre*n eins-Ansprechpartner*in oder melden Sie sich unter sales@eins.de. Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können. Den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen.

  4. Ja, Ihre Versorgung über Fernwärme ist sicher. Die Wärmenetze in den Gebieten, in denen Fernwärme anliegt, sind sehr gut ausgebaut und gewährleisten auch in langen kalten Wintern die Wärmeversorgung. Da die Netze zudem überwacht werden, können auch Störungen und Ausfälle frühzeitig erkannt und behoben werden. In Chemnitz ist die Fernwärmeversorgung beispielsweise über den Betrieb der beiden Kohleblöcke im Heizkraftwerk Nord sichergestellt. Ein Gasmangel führt also nicht dazu, dass die Wärmeversorgung in Gebieten, in denen Fernwärme anliegt, eingeschränkt ist. Trotzdem bitten wir Sie, sparsam und verantwortungsvoll mit Ihrem Energieverbrauch umzugehen. Als Fernwärmeerzeuger für Privatkund*innen zählt eins außerdem zu den geschützten Kunden. Daher wird eins auch während einer Gasmangellage priorisiert behandelt.
  5. Fernwärme wird zu etwa 96 % aus Kohle erzeugt. Lediglich die verbleibenden 4 bis 5 % werden über Gas abgedeckt, wenn die Kohleblöcke ihr Maximum erreicht haben.
  6. In Chemnitz werden derzeit etwa 68. 000 Haushalte sicher und zuverlässig mit Fernwärme versorgt. Außerdem liegt Fernwärme unter anderem in Bad Elster, Wilkau-Haßlau, Limbach-Oberfrohna, Brand-Erbisdorf, Thalheim, Hartmannsdorf, Niederbobritzsch und Sebnitz an. Auch in diesen Ort stellt eins die Wärmeversorgung über Fernwärme sicher.
  7. Wir planen weiterhin, die beiden Kohleblöcke im Heizkraftwerk Nord 2023 abzuschalten. Nach neuen Plänen der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die Laufzeit der Braunkohlekraftwerke in Deutschland zu verlängern, um den Gasverbrauch zu verringern. Es gibt auf Bundesebene aber noch keine konkreten Festlegungen dazu. Erst wenn die politischen Rahmenbedingungen feststehen, können wir eine Entscheidung dazu treffen. Rein technisch wäre ein teilweiser Weiterbetrieb vorerst möglich.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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