FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Auch in Zukunft wird Gas eine wichtige Rolle im Wärmemarkt spielen. Gasbasierte Heizsysteme lassen sich sowohl mit konventionellem Erdgas als auch mit Biomethan und Wasserstoff betreiben. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Kurzum: Gasheizungen bleiben auch für die Zukunft eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Investition. Ein Gashausanschluss kann auch zukünftig für eine mit Wasserstoff betriebene Heizung genutzt werden.
  2. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, die zweite Stufe im Notfallplan Gas, ausgerufen. Die verschiedenen Stufen des Notfallplans Gas dienen als Sicherungsmechanismen, die die Versorgung absichern sollen. Bitte beachten Sie: Die Versorgung mit Gas ist weiterhin gewährleistet.
  3. Als Geschäftskunde von eins steht Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in gern zur Verfügung. Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können.den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen. Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.
  4. Die Versorgung der privaten Haushalte mit Gas ist gesichert. Die Lage ist aber ernst. Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo es möglich ist Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – können einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern. eins unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit. Gleichzeitig treffen wir Vorsorgemaßnahmen und bereiten uns auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und wir sind in engem Austausch mit Behörden und Verbänden.
  5. Im Falle einer Gasmangellage greifen in Europa existierende Sicherungsmechanismen. In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall: Dieser ermöglicht deutschen Behörden bei gravierenden Marktverwerfungen und Versorgungskrisen weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Um eine lokale Engpasssituation bzw. eine nationale Gasmangellage zu verhindern, zu reduzieren bzw. zu beheben, können sowohl freiwillige Maßnahmen (z. B. Einsparmaßnahmen bzw. freiwillige Abschaltungen) als auch hoheitlich angeordnete Maßnahmen (Kontingentierung, Netzabschaltungen) zum Tragen kommen.der „Notfallplan Gas“ unterscheidet drei Krisenstufen mit unterschiedlich tiefen Eingriffen in das nationale Versorgungssystem: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. In den ersten beiden Krisenstufen sichern markt- und netzbezogene Maßnahmen der Netzbetreiber die Versorgung. Marktbezogene Maßnahmen sind vertragliche Regelungen zumeist zwischen Großverbrauchern und Netzbetreibern, z. B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Ausübung von Unterbrechungsoptionen. Unter netzbezogenen Maßnahmen versteht man zum Beispiel Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium. Sollten die netz- und marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. Dies passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. In der Notfallstufe wird das Instrumentarium des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und Gassicherungsverordnung (GasSV) wirksam. Mit dem Inkrafttreten dieses Notfallregimes werden die Bundesnetzagentur und Länderbehörden zu Lastverteilern und können Zwangsmaßnahmen anordnen, zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
  6. Der Netzbetreiber inetz ist dazu berechtigt und verpflichtet, im Falle einer Gefährdung und Störung der Gasversorgung, netzbezogene und / oder marktbezogene Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Verpflichtung unterliegen sowohl die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 16 EnWG als auch die Ausspeisenetzbetreiber nach § 16a EnWG. Dadurch sollen Kundengruppen gemäß § 53a EnWG, z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle SLP-Kunden, geschützt werden, für die eine Versorgungspflicht besteht. Bei all ihren Maßnahmen unterliegen die Netzbetreiber strikten Verhältnismäßigkeitsvorgaben. Von mehreren gleich geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die zu geringeren negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems führt.
  7. Die Verantwortlichen der Unternehmen aus der Gasbranche beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr genau. Von Abschaltungen potenziell betroffene Kund*innen werden rechtzeitig vorab in der Regel per E-Mail und ggf. mit telefonischer Vorankündigung durch den Netzbetreiber informiert. Eine objektive Sachstandsaufklärung zu einer möglichen Gasmangellage ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu ist Ihr Netzbetreiber in den letzten Wochen bereits auf Sie zugekommen, um Erreichbarkeit, Kommunikationskanäle und Ansprechpartner*innen zu aktualisieren und für den Ernstfall vorbereitet zu sein und um unverzüglich Anordnungen der BNetzA Folge leisten zu können.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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