FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wir sind für Sie da und finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf.
  2. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  3. Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen.

    Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis.

    In der jährlichen Abrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet.

    Nicht immer werden bei einer Preisanpassung Abschläge geändert. Das ist abhängig vom Umfang der Anpassung. Oder manchmal erfolgt eine Anpassung auch erst im Nachhinein. Aber unabhängig davon, in welcher Form eine Abschlagsanpassung vorgenommen wird – Sie werden immer rechtzeitig dazu von uns informiert.

    Mit einer Abschlagsanpassung zu einer Preiserhöhung möchten wir unsere Kund*innen vor einer hohen Nachzahlung in der Rechnung schützen. Die Abschläge werden unter Beachtung der künftig geltenden Preise und dem zu erwartenden Verbrauch bis zur nächsten Rechnung ermittelt. Sind zum Beispiel viele heizintensivere Wintermonate in dem Zeitraum bis zur nächsten Rechnung enthalten, es werden aber nur noch wenige Abschläge fällig, dann fallen die Abschläge meist entsprechend höher aus.

  4. Die Bundesregierung hat wegen der extrem gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas unter anderem die Gasbeschaffungsumlage beschlossen, die die Mehrkosten auf alle Gaskunden pauschal gleich verteilt. Somit muss jedes Energieversorgungsunternehmen die Umlage abführen. Die Umlage erhalten Unternehmen, die bisher Gas in Russland eingekauft und an hiesige Versorger verkauft haben (= Gasimporteure). Die Bundesregierung will sie mit dem entsprechenden Gesetz finanziell stützen, weil Russland nicht die vereinbarten Gasmengen nach Deutschland liefert und das Gas nun teuer an anderen Stellen eingekauft werden muss. Einige Unternehmen, wie RWE und Shell (in Ihrer Funktion als Gasimporteur) verzichten darauf. eins erzielt mit dieser Umlage keinerlei Gewinne.
  5. Netze und Speicher sind die Infrastruktur für unsere Gasversorgung. Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft werden in Deutschland über insgesamt 540. 000 Kilometer Leitungen mit Gas versorgt. Im Gebiet des eins Netzbetreibers inetz sind es 7. 600 Kilometer. Gasnetze werden unterschieden in Gasfernleitungsnetze und Gasverteilnetze. Die insgesamt 40. 000 Kilometer langen, deutschen Fernleitungsnetze transportieren das Gas über lange Distanzen. Sie sind quasi die Autobahnen der Gasversorgung. Die Fernleitungen haben einen Durchmesser von bis zu 1,4 Metern und arbeiten mit einem Druck bis zu 84 bar. inetz übernimmt an mehreren Punkten Gas von Fernleitungsnetzbetreibern. inetz selbst ist kein Fernleitungsnetzbetreiber. Die engmaschigen, knapp 500. 000 Kilometer langen Verteilnetze transportieren das Gas wiederum von den Fernleitungen zu allen Verbrauchern. Um im Bild zu bleiben: Verteilnetze sind quasi alle Verkehrswege - von den Landstraßen bis zur kleinsten Gasse. Privathaushalte sind also an die Verteilnetze angeschlossen. Verteilnetze werden auch mit Hochdruck betrieben, in der örtlichen Gasverteilung auch noch mit Mitteldruck ([gt]100 mbar bis 1 bar) und Niederdruck (22 mbar bis 100 mbar). Ziel der Netzbetreiber ist immer, diesen Druck auch zu halten. Im Vergleich zu Stromnetzen, die die Spannung in einem engen Korridor stabilisieren müssen, haben die Betreiber von Gasnetzen jedoch etwas mehr Spielraum. Aus Leitungen mit höheren Drücken wird das Gas über Gas-Druckregelanlagen in Netze mit niedrigeren Drücken eingespeist. Gas-Druckregelanlagen sind vergleichbar mit Umspannwerken und Trafostationen in der Stromversorgung. inetz ist ein Verteilnetzbetreiber. Ergänzt werden die Netze durch Speicher. Die großen unterirdischen Speicher werden eingesetzt, um den Druck in den Netzen stabil und damit die Versorgung sicher zu halten. Ein Beispiel: Im Sommer, wenn Gasverbrauch und -nachfrage sinken, wird Gas in die Speicher gefüllt. Im Winter, wenn Gasverbrauch und -nachfrage steigen, wird Gas aus den Speichern zum Heizen etc. entnommen. inetz ist kein Speicherbetreiber. Neben den unterschiedlichen Aufgaben von Fernleitungs- und Verteilnetzen unterscheiden sie sich auch in der Steuerung. Das hat Auswirkungen auf die Aufgaben der Versorgung (s. nächste Frage).
  6. Grundsätzlich muss man zwischen druck- und mengengesteuerten Netzen unterscheiden. Fernleitungsnetze und auch einige überregionale Netze bei inetz sind mengengesteuert. Mengengesteuerte Netze können Schwankungen bei Einspeisung und Ausspeisung ausgleichen. So kann der Netzbetreiber den Druck variieren und die Leitung quasi als Puffer nutzen. Verteilnetze sind meist druckgesteuert. Im Normalbetrieb hält der Netzbetreiber i. d. R.den Druck über seine Gas-Druckregelanlagen konstant – und zwar unabhängig vom Verbrauch, der z. B. mit der Tages- oder Jahreszeit variiert. Das Problem bei einem Gaslieferstopp: Der Gas-Nachschub fehlt. Sprich: Die Kunden verbrauchen genau so viel Gas wie immer, jedoch könnte nicht mehr genug bzw. kein Gas nachfließen. Die Folge: Der Druck in den verschiedenen Netzen würde absinken. Dabei gibt es zwar grundsätzlich gewisse Spielräume für die Netzbetreiber, jedoch technisch eine klare Mindestdruckgrenze (Bei den Haushaltskunden ist das der Niederdruck): Sie darf nicht unterschritten werden. Würde das passieren, würden sich die Geräte und Anlagen der Kunden automatisch abschalten bzw. ausfallen – und zwar sowohl bei der Industrie als auch bei geschützten Kunden, wie den Privathaushalten. Um genau das zu verhindern und die Versorgung der geschützten Kunden auch bei einer Gasmangellage bestmöglich zu sichern, dürfen und müssen Netzbetreiber bei Bedarf eigene Maßnahmen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Gasnetze ergreifen: z. B. vertragliche Abschaltungen bis hin zu Abschaltungen der Industrie. In der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler zusätzlich hoheitliche Maßnahmen per Allgemeinverfügung oder gegenüber Großverbrauchern, wie z. B.der Industrie, auch per Individualverfügung anordnen. Ziel ist, die Menge an Gas einzusparen, die nicht mehr über die vorgelagerten Netze nachgeschoben werden kann, so dass die Mindestdruckgrenze nicht unterschritten wird.
  7. Nein, einzelne Haushalte können technisch nicht fernabgeschaltet werden. Ein Netzbetreiber kann einzelne Haushalte in seinem Gebiet nicht aus der Ferne abschalten. Technisch möglich wäre lediglich, den Druck aus der Ferne insgesamt zu reduzieren oder einzelne Stränge vom Netz abzuschalten – zum Beispiel ein Industriegebiet. Wenn es zu wenig Gas gibt, ergreifen die Netzbetreiber im ersten Schritt ohnehin netz- und marktbezogene Maßnahmen, um eine Gefährdung oder Störung der Gasversorgung zu beseitigen. Dazu gehört, dass Netzbetreiber sich untereinander abstimmen und Lastflüsse im Gasnetz optimieren. Erst wenn diese milderen Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig greifen, sind Netzbetreiber verpflichtet und berechtigt, den Gasfluss für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze anzupassen. Das heißt, es könnte in diesem Rahmen dazu kommen, dass Netzbetreiber den Gasbezug von Kunden reduzieren oder gar unterbrechen müssen. Abschaltungen wären das letzte Mittel. Dabei gilt: Privathaushalte, Wärmeversorger und soziale Dienste, wie Krankenhäuser und Pflegeheime, sind geschützte Kunden. Sie werden bei einer Gasmangellage vorrangig vor der Industrie versorgt – so ist es gesetzlich festgelegt. Von Abschaltungen wären zunächst also die nicht-geschützten Kunden betroffen: konkret die Industrie (im Fachjargon: RLM-Kunden). Sie werden vom Netzbetreiber aufgefordert, ihren Verbrauch gemäß den Vorgaben zu reduzieren. Erst wenn die Abschaltung der nicht-geschützten Kunden die Gasmangellage nicht lindert, kommt es zu weiteren Maßnahmen, die auch die Minderung des Gasbezugs bei oder gar die Abschaltung von geschützten Kunden umfassen könnte. Technisch erfolgt eine Abschaltung der Kunden, indem der Netzbetreiber einzelne Netzteile mit Absperrarmaturen vom Netz trennt. Da sich so aber meist nur einzelne Stränge mit vielen Kunden vom Netz abschalten ließen, würden die Netzbetreiber eher die Industrie auffordern, ihren Verbrauch zu reduzieren und so die Versorgung der Privathaushalte zu sichern.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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