FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kund*innen vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 9,5 ct / kWh für Wärme bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung.

    Liegt Ihr Arbeitspreis 2023 unter 9,5 ct / kWh greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

  2. Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom. Allerdings lagen die Kilowattstundenpreise für Wärmestrom bei eins unter der Preisgrenze von 40 ct. Das bedeutet, dass die staatliche Preisbremse aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie von eins nicht greifen musste.

  3. Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30. 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent netto (d. h. ohne Berücksichtigung von Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 % des historischen Verbrauchs aus 2021 gedeckelt. Verbrauchten sie in 2023 mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

  4. Niemand kann eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden.

    Ein Beispiel:
    Am Terminmarkt wurde Anfang Januar 2023 Erdgas für die Lieferung im Jahr 2025 mit 7 ct/kWh gehandelt. Das ist dreimal mehr, als Anfang 2022 gezahlt werden musste. 

  5. Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Gas in letzter Zeit wieder gefallen sind.

    Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis von eins-Kund*innen. Dies liegt daran, dass eins die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kund*innen frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft eins nicht alles auf einmal ein, sondern beschafft das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten.

    Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkund*innen aus. Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis unserer Kund*innen nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen.

    Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kund*innen an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Sicher ist, dass eins Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben wird und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kund*innen ankommen.

  6. Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucher*innen durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht. Wichtig: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember 2022 bezahlen müssten. Die Soforthilfe kann also von Ihrem Dezemberabschlag abweichen. Sie kann darüber oder darunter liegen. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Die Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmer*innen ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % gesenkt. Rentner*innen sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro. Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskund*innen soll auf 12ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres. Alle Hintergründe rund um die Energiekrise sowie aktuelle Informationen lesen Sie auf eins.de/blog
  7. Am 14. November 2022 hat der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung entschieden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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