FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Der Bonus wird in Ihrer Rechnung in der Entgeltberechnung - meist auf Seite 2 - ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass hier der Nettowert angegeben ist. In Ihrer Rechnung ist dennoch kein Bonus zu finden? Vielleicht ist er schon in einer früheren Rechnung enthalten? Oder wurde direkt auf Ihr Konto überweisen? Sie können nichts finden? Gern prüfen wir das für Sie. Bitte melden Sie sich bei uns - telefonisch unter (0371) 525 - 2525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  2. Sie müssen nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

  3. Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.
  4. Erdgas: 
    Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct/kWh brutto.

    Industriekunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh/Jahr sowie Krankenhäuser erhalten 70 % ihres Istverbrauchs aus 2021 für 7 ct/kWh netto (ohne Netznutzungsentgelter, Messstellenbetrieb, Umlagen und Steuern).


    Wärme:

    Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, solange der Verbrauch unter 1,5 Mio kWh/Jahr liegt.

    Wärmekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio kWh/Jahr erhalten analog zu den Gaskunden 70 % ihrer Verbrauchsmenge aus dem Lieferjahr 2021 zu 7,5 ct/kWh netto.


    Strom:

    Stromkund*innen, die bisher weniger als 30. 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 % der Menge auf Basis der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zu 40 ct/kWh brutto. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

    Stromkund*innen, die mehr als 30 000 kWh Strom im Jahr 2021 verbraucht haben, insbesondere Industrie- und andere Geschäftskunden, erhalten entweder 70 % ihrer in 2021 verbrauchten Istmenge (bei sog. RLM-Kunden) bzw. 70 % der vom Netzbetreiber festgesetzten Jahresverbrauchsprognose (bei SLP-Kunden) zu 13 ct / kWh netto.


    Weitere Informationen rund um die Preisbremsen finden Sie auf unserem Blog.

     

  5. Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

    Beispiel:

    Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen.

    Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh. Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct/kWh) als Entlastung.

    Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15. 000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12. 000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1. 200 Euro. 

    Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

  6. Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

    Beispiel:

    Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 ct/kWh auf 50 ct/kWh gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh. Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung.

    Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4. 500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3. 600 kWh - eine Entlastung von 10 ct/kWh. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 €.

    Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 ct/kWh bezahlen.

  7. Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kund*innen vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 ct / kWh für Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung.

    Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.

    Liegt Ihr Arbeitspreis in 2023 unter 40 ct / kWh greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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