FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Teilen Sie uns einfach den Zählerstand per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525 mit. Wir prüfen alles Weitere für Sie.

    Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  2. Viele unsere Kunden haben sich 12 Abschläge gewünscht. Deshalb haben wir unseren Abschlagszyklus umgestellt. Sie zahlen dabei natürlich nicht mehr, denn der zu erwartende Betrag wird nun nicht mehr auf 11, sondern auf 12 Abschläge aufgeteilt. Es kann dennoch passieren, dass Sie in einem der folgenden Jahre wieder nur 11 Abschläge zahlen - dann liegt es daran, dass der Zeitraum zwischen der aktuellen und der nächsten Rechnung zu kurz ist.

  3. Im Ausnahmefall kann der Betrag des 1. Abschlags auf die 11 restlichen Beträge aufgeteilt werden. Somit erhöhen sich zwar diese Abschläge etwas, dafür müssen Sie jetzt aber keine 2 Beträge auf einmal zahlen. Oder vereinbaren Sie mit uns für die Rechnung eine Ratenzahlung.
  4. Der Preisrechner (z. B. auf Vergleichsportalen oder unserer Internetseite) ermittelt den Abschlag auf Basis des von Ihnen angegebenen Verbrauches und einem Belieferungszeitraum von einem ganzen Jahr.

    Wann die 1. Rechnung erstellt wird, ist abhängig vom Ablesetermin des Netzbetreibers. In den meisten Fällen ist der in der 1. Rechnung abgerechnete Zeitraum kleiner als 12 Monate.

    Der Gasverbrauch verteilt sich nicht gleichmäßig auf das Jahr. In den Sommermonaten wird deutlich weniger Erdgas verbraucht als in den heizintensiven Wintermonaten.

    Hier ein Beispiel für Sie: Am 1. Oktober startet die Belieferung von eins. Die Abrechnung wird im April erstellt. Der Zeitraum bis zur nächsten Rechnung ist mit ca. 7 Monaten deutlich kürzer als 1 Jahr. Und dieser Zeitraum enthält den kompletten Winter, deshalb fällt der Abschlag höher aus. Würde die Rechnung erst im September erstellt werden, dann wären die Abschläge geringer.

  5. Sie können Ihren Abschlag jederzeit erhöhen, um sich vor einer Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung zu schützen. Einmal pro Abrechnungsturnus können Sie Ihren Abschlag auch senken. Nutzen Sie dazu den eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Mit Ihrer Vertragskontonummer und Zählernummer können Sie ein persönliches Konto anlegen. Beide Nummern finden Sie auf allen Ihren eins Vertrags- und Rechnungsunterlagen.

    Sie können mit einem persönlichen Ansprechpartner bei eins auch einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen Sie sehr gern.

  6. Nicht immer passen wir bei einer Preisanpassung automatisch auch den Abschlag an.

    Sie wünschen eine Änderung? Das können Sie gleich selbst tun - ganz einfach und bequem im eins-Onlineservice.

  7. Es kann sein, dass bei dem Abschlag auf den Vergleichsportalen der Bonus eingerechnet wird. Ein anderer Grund kann sein, dass der Zeitraum bis zu Ihrer Rechnung keine 12 Monate beträgt.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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