FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Teilen Sie uns einfach den richtigen Zählerstand, die Zählernummer, die Verbrauchstelle, das Ablesedatum und das Vertragskonto mit. Per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525. Wir prüfen alles Weitere für Sie. Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  2. Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.

    Schauen Sie sich unsere Musterrechnung an. Hier steht das nochmals detailliert für Sie erklärt.

  3. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der Betrag wird Ihnen schon einige Wochen nach Vertragsbeginn auf Ihr Konto überwiesen. Deshalb finden Sie ihn nicht auf der Rechnung. Andere Boni werden in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Diese werden als Nettobetrag im Berechnungsnachweis Ihrer Rechnung aufgeführt.

  4. Ja. Bitte geben Sie uns dazu kurz Bescheid - per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525.

  5. Unsere Rechnungen ganz einfach erklärt - klicken Sie hier.

  6. Gern können wir sämtlichen Schriftverkehr zu Ihrem Vertragskonto an eine andere Anschrift oder an Ihre Hausverwaltung senden. Teilen Sie uns das bitte schriftlich mit - denn ohne eine Genehmigung senden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen alles weiterhin an Sie. Gern kann uns Ihr Verwalter auch eine Vollmacht von Ihnen vorlegen. Die Anpassung betrifft dann den gesamten Schriftverkehr. Eine Umstellung allein für Rechnungen ist nicht möglich.
  7. Sie sind Eigentümer oder Verwalter und benötigen für die Abrechnung an die Mieter eine Anpassung des Abrechnungszeitraumes? Gern kann das umgestellt werden - auf den 31.03, 30.06, 30.09. oder 31.12. eines Jahres.

    Was müssen Sie dafür tun? Melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen ein Formular zu. Bitte senden Sie uns das Formular dann ausgefüllt zurück. Wir kümmern uns um alles weitere.

    Das sollten Sie noch wissen:

    • Die Umstellung ist nur für künftige Rechnungen möglich.
    • Eine erstmalige Umstellung ist kostenfrei.
    • Brauchen Sie noch eine Abrechnung für die Vergangenheit (Zeitraum darf noch nicht abgerechnet sein)? Gern erstellen wir Ihnen eine Zwischenabrechnung - die ist kostenpflichtig. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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