FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Auf der Abschlusstrecke zur Abgabe Ihrer Gestattung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte mit Eigenbeitrag). Unterhalb der Eingabe Ihrer Adresse finden Sie ein Kontaktformular. Sollten Sie Ihre Adresse über die Suche nicht finden, aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen.
  2. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder als an den Ausbautrassen anliegenden Grundstück vom Breitbandausbau profitieren. Diese werden als teilgeförderte Adresspunkte mit Eigenbeitrag bezeichnet. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Eigentümer-Gestattung möglichst online auszufüllen. Dass Sie kein Schreiben bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Sie wissen bereits, dass Sie einen voll- oder teilgeförderten Glasfaser-Anschluss erhalten können? Haben Sie also bitte noch etwas Geduld. Sie werden Ihr Schreiben bald erhalten. Alternativ können Sie gern auch schon vorab Ihre Gestattung abgeben. Ist Ihre Adresse beim Ausbau dabei, finden Sie diese auch im Portal zur Abgabe Ihrer Gestattung. Sie müssen nicht erst auf das Schreiben warten, können dies aber natürlich gern tun. Hier geht's zur Abgabe der Gestattung Verlinkung 2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnen Förderprojekte dabei. Das tut uns leid. Welche Möglichkeiten Sie dennoch haben, einen Glasfaser-Anschluss zu erhalten, können Sie im Beitrag Ich kann meine Adresse nicht im Portal finden. Was kann ich tun?" nachlesen"
  3. Die Abgabe der Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Weitere Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Gestattung finden Sie im Beitrag "Was passiert, nachdem ich die Gestattung abgegeben habe?". Ab tatsächlichem Baubeginn geht eins von einer Bauzeit von circa einem Jahr aus. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetztes, der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. So können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Anschließend übernimmt eins alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an.
  4. Du darfst mit den E-Rollern fahren, wenn: Du mindestens 18 Jahre alt bist,Du einen gültigen Führerschein der Klasse „B“ besitzt,Du über ein Bankkonto und / oder eine Kreditkarte verfügst. Als Beifahrer*in darfst du jederzeit mitfahren, wenn dein*e Fahrer*in die genannten Bedingungen erfüllt.
  5. Registrieren kannst du dich ganz einfach über unsere teildireins-App. Diese findest du in den gängigen App-Stores unter dem Namen „teil dir eins”. Weitere Informationen zum E-Roller-Sharing erhältst du außerdem auf unserer Website unter eins.de/teildireins
  6. Deinen E-Roller machst du ganz einfach fit: Nur App laden, Führerschein verifizieren und los geht’s. Alle Schritte findest du im Detail auch auf der Anleitung, die direkt auf die E-Roller geklebt ist. Bitte beachte auch unsere Vorsichtshinweise.
  7. „teil dir eins” ist unsere Antwort auf geänderte Ansprüche an Mobilität. Wir bieten dir umweltfreundliche, flexible und bezahlbare Fahrzeuge, die du nicht erst kaufen musst und die sich leicht mit Bus und Bahn kombinieren lassen. Vor allem in der Stadt kommst du mit Fahrzeug-Sharing oft preisgünstiger und bequemer von A nach B als mit einem eigenen Fahrzeug. Du sparst – je nach Fahrzeugnutzung – unter anderem Anschaffungskosten, Reparaturen, Wertverlust, TÜV, Winterreifen oder auch Parkgebühren.denn beim Sharing bezahlst du nur, wenn du das Fahrzeug auch wirklich nutzt. Außerdem funktionieren unsere Sharing-Fahrzeuge alle elektrisch, weshalb du nicht nur dir selbst, sondern auch deiner Umwelt etwas Gutes tust, wenn du statt eines Diesels oder Benziners mit einem gesharten E-Fahrzeug unterwegs bist. Die teildireins-Roller fahren zu 100 Prozent mit Ökostrom emissionsfrei durch die Stadt und sollen die Belastung durch Feinstaub, Lärm etc. langfristig deutlich reduzieren. Für unser teildireins-Angebot gilt: Flexibel. Nachhaltig. Günstig. Das sind deine ganz konkreten Vorteile mit Fahrzeug-Sharing von eins.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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